Sicher ist sicher.

Blitzschutzsysteme bieten umfassenden Schutz

    Blitzschutzsysteme sind Heimen und Hotels, bei der Lagerung explosiver Stoffe oder bei Bauten an exponierter Lage vorgeschrieben. Dabei wird im Kanton Bern ausschliesslich das Maschennetz als Fangsystem akzeptiert.

    Blitzschutzsysteme sind Pflicht bei:

  • Räumen mit einer Belegung von mehr als 300 Personen
  • Beherbergung von Personen, z. B.: in Spitälern, Heimen, Hotels
  • besonders hohen Gebäuden wie Hochhäusern, Hochkaminen oder Türmen
  • grössere (mehr als 3000 m3) landwirtschaftliche Gebäude sowie gewerbliche Gebäude für die Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung
  • Industrie- und Gewerbebauten, in den explosive Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, z. B. Mühlen, chemische Fabriken, Tankstellen, Munitionslager
  • Behältern für brennbare Flüssigkeiten und Gase oder Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe samt den zugehörigen Bauten und Anlagen
  • Gebäude und Anlagen an exponierten topografischen Lagen
Sigi-Gebäudehülle AG, Diessbach, Blitzschutz

Modernisierung und Nachrüstung

Bei Anpassungen oder Erweiterungen von Blitzschutzsystemen muss das bestehende System überprüft und wenn nötig den aktuellen Regeln der Technik angepasst werden.

Ist bei bestehenden Gebäude und Anlagen, für die ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben ist, noch kein Blitzschutzsystem vorhanden, ist dieses nachzurüsten, wenn Änderungen oder Erweiterungen in grösserem Umfang vorgenommen werden oder das Gebäude oder die Anlage einem neuen Zweck zugeführt wird.

Periodische Kontrollen

Gebäude und Bauten mit besonderer Personengefährdung und erhöhten Risiken (vgl. Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV), Art. 9) werden periodisch kontrolliert. Für die übrigen Objekte beträgt das Intervall in der Regel 20 Jahre.

Die GVB kann bei grosser Brandgefahr oder grosser Personengefährdung kürzere Intervalle anordnen.

Bestimmungen Kanton Bern

Als Fangsystem akzeptiert die GVB ausschliesslich das Maschennetz (verbundenes, äusseres Blitzschutzsystem), da dies die effizienteste Variante des Blitzschutzes ist. Die Prüfung von Alternativkonzepten ist möglich.

Finanzierung der Installation

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) übernimmt bei freiwillig installierten, neuen Blitzschutzsystemen bis zu 2500 Franken der Installationskosten.